Mit uns ist Ihr Wohnungseigentum in den besten Händen:
Jahresabrechnung
erfolgt gemäß WEG 2002 bis spätestens Ende Juni jeden Jahres.
Bewirtschaftungskosten
Die Kalkulation erfolgt gemäß Vorschau lt. § 20 WEG 2002.
Rücklagenveranlagung
Die Bildung einer ausreichenden Rücklage ist für uns wesentlich und erfolgt in Kooperation mit der Eigentümergemeinschaft.
Behörden
Gerne vertreten wir Sie vor Finanzbehörden und übernehmen sämtliche erforderliche Abwicklung.
In der Verwaltung lässt sich unsere Dienstleistung wie folgt beschreiben:
- Kommunikation Alle wichtigen Informationen für WEG-Gemeinschaften und Eigentümer
- Vertretung In Abstimmung mit den Besitzern gegenüber Ämtern, Versicherungsinstituten, Banken, Rechtsanwälten, Notaren etc.
- Veranlagung Bestmögliche Veranlagung der Rücklagen der Eigentümergemeinschaft
- Abrechnung Transparent, pünktlich und nach neuesten Richtlinen und Vorgaben
- Abstimmung Durchgeführt unter der Einhaltung der Formvorschriften des WEG
- Versammlung Eigentümerversammlungen gemäß WEG2002 bzw. nach Bedarf
Unsere Leistungen im Detail finden Sie hier >>